Beweissicherung

Eine Beweissicherung (Bautenzustands-Dokumen­tation) kann notwendig sein, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt im Laufe der Zeit seinen Zustand ändert, oder sich der Zustand schon geändert hat (Schäden).

Diese ist oft der Fall:

 

  • vor, während oder nach Bautätigkeiten in der Nachbarschaft
  • vor, während oder nach Bautätigkeiten am eigenen Objekt
  • wenn am Bauobjekt innerhalt von Gewährleistungsfristen Schäden erkennbar werden
  • bei Mietobjektübergabe

 

1. Empfehlung zur Beweissicherung:

Grundsätzlich haftet jeder für die Schäden die er verursacht. Leider ist es oft schwer festzustellen und nachzuweisen, ob der neue Zustand ein Schaden ist, ob er neu ist, wer ihn verursacht und welchen Umfang er hat.

Ideal ist es, wenn der Zustand eines Bauwerks vor Beginn von Baumaßnahmen dokumentiert wird. So kann später der Nachweis einer Zustandsänderung leichter geführt werden.

2. Durchführung:


Der Zustand des Bauwerks wird im Detail dokumentiert und fotografiert. Dabei wird deren Ausmaß detailliert festgehalten.

Die Erfassung sämtlicher Aufzeichnungen und Ergebnisse erfolgt digital. Ergänzungen und handschriftliche Hinweise können somit leicht, z.B. durch Skizzen ergänzt und dokumentiert werden.

3. Ausarbeitung der Erstaufnahmen:


Eine schriftliche Ausarbeitung der Dokumentation erfolgt zunächst nicht. In der Regel ist sie später nur in wenigen Fällen und dann meist auch nur in Teilen erforderlich.

Auch eine detaillierte Ausarbeitung erstellen wir ausschließlich im Bedarfsfall gefertigt, beschränkt auf die Bereiche und Bauteile, wo Schäden oder Erweiterungen vorhandener Schäden festgestellt wurden.

Wir speichern alle Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre in unserer EDV-Anlage. Sie stehen somit jederzeit für Vergleiche oder Klarstellungen zur Verfügung.

4. Zwischen- und Nachkontrollen


Haben wird den Zustand vor der Baumaßnahme dokumentiert finden Zwischen- und Nachkontrollen in der Regel nur im Bedarfsfall statt.

Werden uns Schäden oder Schadenserweiterungen gemeldet, werden diese kurzfristig aufgenommen und mit dem zuvor dokumentierten Zustand verglichen, um den Schadensumfang festzulegen.

Festgestellte Schäden werden auf Wunsch beurteilt und für eine möglicherweise spätere Ausarbeitung von Sanierungsempfehlungen erforderlichenfalls näher untersucht.

 

5. Sanierungsvorschläge:

Stellen wir Schäden fest, nennen wir Ihnen Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten und beziffern die hierfür anzusetzenden Kosten. Dies ge­schieht auf der Basis der vorhandenen Dokumentation und in schriftlicher Form.

Ist im Schadensfall eine Wiederherstellung des schadenfreien Zustands nicht sinnvoll oder nicht ohne bleibende Beeinträchtigung möglich, errechnen wir den entstandenen bzw. verbleibenden merkantilen Minderwert.

Ist eine Sanierung möglich, errechnen wird deren Aufwand, die Dauer und die Kosten.


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