Begleitung bei der Bauabnahme

Wir unterstützen Sie auch bei wichtigen Terminen wie Zwischen- oder Endabnahmen.

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Rechtsakt. Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und es ändern sich die Beweisregeln.

Diese bedeutet, dass Sie im Falle eines späteren Bauschadens bzw. Baumangels die nicht vertragsgerecht geleistete Arbeit des Bauunternehmers beweisen müssen. Die Kosten der Beweisführung liegen dann bei Ihnen.

Es wird wie folgt zwischen verschiedenen Abnahmearten unterscheidet:

  • Zwischenabnahmen nach Beendigung von verschiedenen Gewerken
  • Vorbereitung der Endabnahme bzw. Vorabnahme
  • Endabnahme

Wir unterstützen Sie bei Ihren wichtigen Terminen wie Zwischen- oder Endabnahmen. Hierbei handelt es sich um stichprobeartige zerstörungsfreie Qualitätsprüfungen.

Vor einem offiziellen Endabnahmetermin gehen wir als Bausachverständiger mit Ihnen als Bauherrn in der Regel, im Rahmen einer Vorabnahme schon einmal in aller Ruhe durch das Gebäude. Wir finden was zu beanstanden sein könnte und rügen gemeinsam mit Ihnen bei der Endabnahme noch vorhandene Mängel.

Wird ein Mangel bereits bei der Abnahme festgestellt und dokumentiert, muss ihn der Bauunternehmer auf seine Kosten beseitigen oder nachweisen, dass es kein Mangel ist oder dieser Mangel nicht von ihm zu vertreten ist.


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